jeder 4. Behandlungsvorwurf wird gutachterlich bestätigt (Quelle: MDS, Gutachterkommissionen, Schlichtungsstellen)
Sie haben den Verdacht, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, eine falsche Diagnose gestellt wurde, eine falsche Therapie durchgeführt wurde, ein Impfschaden vorliegt? Wurden Ihre Symptome richtig untersucht und behandelt? Hat sich Ihre Erkrankung durch die Fehlbehandlung verschlimmert?
Diese Fragen stellen jedes Jahr über 30.000 Patientinnen und Patienten, die massiv unter den gesundheitlichen Einschränkungen eines Behandlungsfehlers leiden und sie sind verunsichert, ob die Fehlbehandlung nachgewiesen werden kann.
Behandlungsfehler mit fachärztlichem Sachverstand erkennen
Die medizinischen Sachverhalte, die jeder Arzneimittel-Verschreibung zu Grunde liegen und die medikamentöse Behandlungen selbst sind häufig schwer zu verstehen – und dadurch entsteht das Gefühl von Hilflosigkeit. Leider ist auch die Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, schwierig und erfordert fachärztlichen Sachverstand. Eine Begutachtung des Sachverhaltes ist notwendig.
Ärzte und die Angehörige anderer Heilberufe können nicht den Erfolg ihrer medizinischen Maßnahmen garantieren, aber sie sind verpflichtet, ihre Behandlung nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard vorzunehmen und lückenlos zu dokumentieren – und hier setzt das Gutachten an.
Um zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler, Impfschaden oder falsche Arzneimitteltherapie vorliegt, bieten wir Ihnen unsere fachärztliche Kompetenz an. Wir beurteilen und begutachten die gesamte Behandlung von der Schilderung der ersten Symptome, über die komplette Diagnostik bis hin zur Therapie und der Kontrolle auf Wirksamkeit und Sicherheit.
Nach Aktenlage können wir mit einer kostengünstigen ärztlichen Evaluation vorab die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen. Auch eine persönliche Untersuchung mit eigener Diagnostik (Labor / Radiologie / internistische Organfunktionen) können wir Ihnen für das Gutachten anbieten.
Im Fall der Klage vor Gericht erstellen wir Ihnen das medizinische Sachverständigen-Gutachten, das Sie vollumfänglich juristisch und vor Gericht verwenden können.
Statistiken zu Behandlungsfehlern: jeder vierte Fall wird bejaht!
Weder eine Gerichtsstatistik noch eine Bundesamtstatistik zu Behandlungsfehlern wird in Deutschland geführt. Aus den Auswertungen der Gutachten zu Behandlungsfehlern geht jedoch hervor, dass in nahezu jedem vierten Fall der Behandlungsvorwurf bestätigt wurde (Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK): 23,6 % bejahte Behandlungsfehler von 15.100 Gutachten pro Jahr; Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: 28,8 % bejahte Behandlungsfehler von 7.639 Sachentscheidungen pro Jahr bei insgesamt 13.898 Vorwürfen jährlich).
Leistungen bei Behandlungsfehlern
Kostengünstige ärztliche Evaluation
Gutachten nach Aktenlage
Eigene Untersuchungen (Labor, Radiologie, Organfunktionen)
Klagevorbereitung – Klageaussichten
Juristisch valides und vollumfänglich vor Gericht verwertbares Sachverständigen-Gutachten