Hinweise:

Im Gegensatz zu Krankenpflegern oder anderen nicht ärztlich geschulten Personen darf ein geschulter Arzt eine juristisch verwertbare Stellungnahme abgeben. Diese wird im Fall einer Klage vor jedem Sozialgericht akzeptiert.
Nur ein speziell in den Begutachtungsrichtlinien ausgebildeter und regelmäßig weitergebildeter Arzt darf Pflege Gutachten durchführen. Die Meinung von Personen ohne diese Qualifikation kann per Gesetz nicht akzeptiert werden.
Insgesamt gibt es in der privaten Pflegeversicherung nur ca. 700 derartiger Ärzte in Deutschland. Dazu kommen die über 1000 angestellten Ärzte des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Kranken-kassen, die jedoch nicht unparteiisch sein können, da sie als Angestellte der gesetzlichen Kranken-versicherung arbeiten (und durch den Arbeitsvertrag keine privaten Gutachten verfassen dürfen).
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