Hinweise:

Im Gegensatz zu anderen, nicht ärztlichen Berufsgruppen, darf ein geschulter Arzt eine juristisch verwertbare gutachterliche Stellungnahme zur Pflegeeinstufung abgeben. Diese wird im Fall einer Klage vor allen Sozialgerichten und Landessozialgerichten akzeptiert.
Aktuell gibt es in der privaten Pflegeversicherung nur ca. 700 derartiger Ärzte und in der gesetzlichen Pflegeversicherung über 1000 angestellte Gutachter des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Kranken-kassen.
Leider besteht manchmal der Eindruck, dass diese Gutachter nicht immer unparteiisch sind, so dass Herr Priv.-Doz. Dr. med. Michael Igel aus seinen Erfahrungen heraus die Interessen der Patienten ganz in den Vordergrund stellt.
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