Widerspruch und Klage gegen die Pflegestufe und das Pflegegutachten von MDK und MedicProof
Unabhängige Überprüfung Ihrer Pflegestufe und Klage vor dem Sozialgericht, für Ihr Recht!
Als pflegebedürftiger Patient haben Sie den Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung gestellt. Jedoch hat die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. MedicProof (PKV) Ihre Pflegestufe nicht anerkannt, zu gering beurteilt oder Ihr Widerspruch zur Erstbegutachtung wurde abgelehnt.
Als nächster Schritt bleiben Ihnen nur die unabhängige Überprüfung und Begutachtung Ihrer Pflegestufe und die Klage vor dem Sozialgericht, um Ihr Recht einzufordern. Nach § 109 SGG haben Sie das Recht, sich von einem von Ihnen frei gewählten unabhängigen Gutachter beraten zu lassen und dessen Gutachten dem Gericht vorzulegen.
Wir unterstützen Sie und begutachten Ihre individuelle Lebens- und Pflegesituation. Zur Einschätzung der Klageaussichten erstatten wir Ihnen eine kostengünstige ärztliche Evaluation nach Aktenlage. Zur Klagevorbereitung und zur Vorlage beim Sozialgericht erfolgt die persönliche Begutachtung in Ihrem häuslichen Umfeld unter Hinzuziehung der pflegenden Angehörige, Pflegedienstmitarbeiter und Hilfspersonen.
Unsere Expertise besteht aus der Erfahrung bei der Begutachtung seit 2001 und insgesamt über 2.500 individuellen Pflegegutachten, die entsprechend den „Begutachtungs-Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ und den seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fachinformationen zum neuen Begutachtungsinstrument „Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit“ erstellt wurden.
Hinweis: Im Gegensatz zu anderen, nicht ärztlichen Berufsgruppen, darf nur ein geschulter Arzt eine juristisch verwertbare gutachterliche Stellungnahme zur Pflegeeinstufung abgeben (Pflegegutachten). Und nur diese wird im Fall einer Klage vor Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht akzeptiert.
Fehler bei der Begutachtung durch den MDK / MedicProof, die zu einer geringeren Pflegeeinstufung führen können
Im Vorfeld des Besuchs von MDK / MedicProof findet keine Vorbereitung statt, so dass der Pflegebedürftige und die Angehörigen nicht wissen, was auf sie zukommt und welche Aspekte für den Gutachter relevant sind
Pflegebedürftige und Angehörige fürchten beim Besuch des MDK / MedicProof eine Blamage und verwenden im Vorfeld viel Zeit darauf, die Wohnung und den Pflegebedürftigen herzurichten
Aus Unerfahrenheit und Scham wird die Situation besser dargestellt, als sie wirklich ist
Pflegebedürftige und Angehörige lassen sich durch Suggestivfragen des MDK / MedicProof verunsichern und erläutern ihre Lage nicht treffend
Durch schnelle Terminvereinbarung sind Angehörige und andere Personen, die die Pflege leisten, bei dem Besuch des MDK / MedicProof nicht anwesend
Viele Pflegebedürftige und Angehörige versäumen es, dem Gutachten zu widersprechen, obwohl ihnen dieses als ungerecht und unangemessen erscheint.
Unsere Leistungen beim Widerspruch gegen die Pflegeeinstufung
Überprüfung nach Aktenlage des Erstgutachtens (MDK, MedicProof)
Überprüfung nach Aktenlage des Zweit- bzw. Obergutachtens
Beratung und Vorbereitung einer Wiederholungsbegutachtung
Untersuchung im häuslichen Umfeld
Überprüfung der Notwendigkeit von Pflegehilfsmitteln
Einschätzung der Klageaussichten durch kostengünstige ärztliche Evaluation
Sachverständigengutachten nach § 106 und § 109 SGG vor dem Sozialgericht