Wir setzen mit Rechtsanwälten und Ihren Mandanten die Ansprüche der Patienten durch
Bei ärztlichen Behandlungsfehlern, Impfschäden, Vergiftungen und gegenüber den Renten-, Pflege- und Sozialversicherungsträgern
Als Fachanwalt vertreten Sie die Rechte der Patienten. Diese fühlen sich ungerecht behandelt und befinden sich im Rechtstreit z.B. mit einem Arzt oder einer Klinik bei einem Behandlungsfehler, einem Impfschaden oder einer Vergiftung.
Bei juristischen Streitigkeiten mit der Pflegeversicherung auf Grund nicht ausreichender Anerkennung der Pflegestufe oder mit dem Träger einer Unfall- oder Rentenversicherung auf Grund der zu geringen Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und des Grades der Behinderung (GdB) werden Sie als Vertreter der Patienten mandatiert.
Und auch bei Klagen zur Entschädigung einer Berufserkrankung, Berufsunfähigkeit oder eines Unfallfolgeschadens ist Ihr Fachwissen gefragt, um den Sachverhalt juristisch zu beurteilen.
Im Rechtstreit benötigen Rechtsanwälte, Mandanten und Patienten medizinische Sachverständigen-Gutachten
In allen diesen Fällen muss der Sachverhalt auch medizinisch beurteilt und begutachtet werden und hier unterstützen wir Sie mit fachärztlichen Sachverständigen-Gutachten und kostengünstigen ärztlichen Evaluationen.
Mit fachärztlichen Sachverständigen-Gutachten können Sie Ihre Ansprüche vor jedem deutschen Gericht und gegenüber allen Versicherungen durchsetzen.
Mit einer kostengünstigen ärztlichen Evaluation beurteilen wir den medizinischen Sachverhalt und die vorliegenden Unterlagen. So entsteht der Überblick über schon vorhandenen Behandlungsunterlagen und noch zu fordernden Dokumente, die zur Verschleierung von Behandlungsfehlern nicht offengelegt wurden. Auch kann eine verschwundene oder nicht durchgeführte Diagnostik durch laborchemische, radiologische und internistische Untersuchungen nachgeholt werden, damit ein umfassendes Bild der Therapieentscheidungen und der Konsequenzen erstellt werden kann.
Sobald die vorliegenden Dokumente eine ausreichende medizinische Würdigung und Bewertung / Begutachtung erlauben, erstellen wir das juristisch valide und gerichtfeste Sachverständigen-Gutachten, das vor jedem deutschen Gericht Bestand hat und die Rechtsansprüche mit Ihren Argumenten begründet.
Hinweise:
Gemäß des Beschlusses des OLG Stuttgart vom 13.11.2001 zum AZ 8W481/01 sind die Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens zur Widerlegung und Erschütterung des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen voll umfänglich erstattungsfähig.
Gemäß § 109 SGG (Sozialgerichtsgesetz) muss auf Antrag des Versicherten, des behinderten Menschen, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen ein von ihm bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden.
Mit fachärztlichen Sachverständigen-Gutachten können Sie Ihre Ansprüche vor jedem deutschen Gericht und gegenüber allen Versicherungen durchsetzen