Voll erstattungsfähig
Die Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens zur Widerlegung und Erschütterung des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen sind voll erstattungsfähig (OLG Stuttgart, AZ 8W481/01).
Die Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens zur Widerlegung und Erschütterung des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen sind voll erstattungsfähig (OLG Stuttgart, AZ 8W481/01).
Fachärzte als externe Gutachterinnen und Gutachter stellen wir gerne als Werkvertragsärzte ein.
Patienten und Mandanten
gesetzliche Unfallkassen
Unabhängigkeit
juristisch valide Aussagen