Unfallversicherungen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften
Begutachtungen bei Berufskrankheit und Arbeitsunfall
für gesetzliche und private Unfallversicherungen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften (Unfallversicherungsträger)
Zur Feststellung und Entschädigung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls benötigen Sie ein medizinisches Sachverständigen-Gutachten.
Nun stellt sich die Frage: Wer wählt den medizinischen Gutachter aus?
Die Antwort lautet: Der Erkrankte tut dies selbst.
Laut Gesetz kann der Erkrankte dem Vorschlag des Unfallversicherungsträger folgen, er kann aber auch einen Facharzt seiner eigenen Wahl benennen, der als Gutachter von dem Unfallversicherungsträger bei entsprechender fachlicher Eignung akzeptiert werden muss.
Wir bieten den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Berufsgenossenschaften die Erstellung von medizinischen Fachgutachten auf dem Gebiet der Pharmakologie und Toxikologie an, nach Aktenlage oder nach Untersuchung mit eigener Labor-Diagnostik.
Ihnen als Erkrankter bieten wir die Möglichkeit an, uns als unabhängige Fachgutachter Ihrer Wahl zu benennen. Sowohl im Erstverfahren in Zusammenarbeit mit dem Unfallversicherungsträger als auch für den Fall, dass Sie mit der ersten Entscheidung des Unfallversicherungsträgers nicht einverstanden sind, dagegen Widerspruch einlegen möchten oder den Klageweg vor dem Sozialgericht beschreiten.
Insbesondere bei Berufskrankheiten ist das Fachgebiet der Toxikologie gefragt, zumal in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) überwiegend Erkrankungen erfasst sind, die ursächlich durch toxische Schadstoffe am Arbeitsplatz bedingt sind, wie z.B. Schwermetalle, Pestizide, Lösungsmittel, Gase, anorganische und organische Stäube, chemisch-irritative und toxische Umweltgifte.
In unserem Labor können wir diese Stoffe mittels GC/MS und Atomabsorption untersuchen, begutachten und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz (GefStoffV, AGW, MAK, TRK) einordnen. Zusammen mit dem toxikologischen Fachwissen können wir eine eigenständig begründete schriftliche Begutachtung / Bewertung des Ursachenzusammenhangs zwischen der Erkrankung und den tätigkeitsbezogenen Gefährdungen unter Berücksichtigung der besonderen für die gesetzliche Unfallversicherung geltenden Bestimmungen abgeben.
Wir bieten Ihnen umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrungen für die toxikologischen Ermittlungen und die Erstellung von Gutachten, die häufig sehr umfangreich sind, weit in die Vergangenheit zurück reichen können (etwa bei Umgang mit Asbest) und auch vergangene Arbeitsbedingungen erfassen, selbst wenn der Arbeitsplatz schon lange nicht mehr existiert.
Tabelle der Unfallkassen:
Bundesland
Stadt
Adresse
Baden-Württemberg
70329 Stuttgart
Augsburger Straße 700
Bayern
80805 München
Ungererstraße 71
Berlin
12277 Berlin
Culemeyerstraße 2
Brandenburg
15236 Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 75
Bremen
28217 Bremen
Konsul-Smidt-Straße 76 a
Hamburg
22083 Hamburg
Spohrstraße 2
Hessen
60486 Frankfurt (Main)
Leonardo-da-Vinci-Allee 20
Mecklenburg-Vorpommern
19053 Schwerin
Wismarsche Straße 199
Niedersachsen
38102 Braunschweig
Berliner Platz 1 C
Nordrhein-Westfalen
40470 Düsseldorf
Sankt Franziskusstraße 146
Rheinland-Pfalz
56626 Andernach
Orensteinstraße 10
Saarland
66125 Saarbrücken
Beethovenstraße 41
Sachsen
01662 Meißen
Rosa-Luxemburg-Straße 17a
Sachsen-Anhalt
39261 Zerbst/Anhalt
Käsperstraße 31
Schleswig-Holstein
24113 Kiel
Seekoppelweg 5 a
Thüringen
99867 Gotha
Humboldtstraße 111
Insbesondere bei Berufskrankheiten ist das Fachgebiet der Toxikologie gefragt, zumal in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) überwiegend Erkrankungen erfasst sind, die ursächlich durch toxische Schadstoffe am Arbeitsplatz bedingt sind, wie z.B. Schwermetalle, Pestizide, Lösungsmittel, Gase, anorganische und organische Stäube, chemisch-irritative und toxische Umweltgifte.
In unserem Labor können wir diese Stoffe mittels GC/MS und Atomabsorption untersuchen, begutachten und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz (GefStoffV, AGW, MAK, TRK) einordnen. Zusammen mit dem toxikologischen Fachwissen können wir eine eigenständig begründete schriftliche Begutachtung / Bewertung des Ursachenzusammenhangs zwischen der Erkrankung und den tätigkeitsbezogenen Gefährdungen unter Berücksichtigung der besonderen für die gesetzliche Unfallversicherung geltenden Bestimmungen abgeben.
Wir bieten Ihnen umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrungen für die toxikologischen Ermittlungen und die Erstellung von Gutachten, die häufig sehr umfangreich sind, weit in die Vergangenheit zurück reichen können (etwa bei Umgang mit Asbest) und auch vergangene Arbeitsbedingungen erfassen, selbst wenn der Arbeitsplatz schon lange nicht mehr existiert.
Adressen der Unfallkassen:
Baden-Württemberg: 70329 Stuttgart, Augsburger Straße 700