Ihnen wurde eine ärztliche Diagnose gestellt, eine Behandlung vorgeschlagen, eine medikamentöse Therapie empfohlen – Aber Sie sind sich unsicher und wollen gerne eine zweite Meinung dazu hören? Die ärztliche Zweitmeinung ist Ihr gutes Recht!
In der Charta der Patientenrechte, herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und vom Bundesministerium für Justiz, ist festgeschrieben, dass alle Patienten das Recht auf das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung haben. Und darüber hinaus müssen alle Ärzte kooperieren, wenn der Patient den Wunsch einer Beurteilung durch einen zweiten, unabhängigen Arzt äußert!
Die ärztliche Zweitmeinung kann durch das Ausräumen von Zweifeln dem Patienten ein besseres und sicheres Gefühl verschaffen – sie kann aber auch als unabhängige Begutachtung des ärztlichen Erstbefundes helfen, eine Fehldiagnose und Fehlbehandlung zu vermeiden.
Insbesondere bei schwerwiegenden Befunden, vor langwierigen Behandlungen, bei chronischen Therapien und wenn verschiedenen Therapiemöglichkeiten zur Wahl stehen kann es sinnvoll sein, einen zweiten Facharzt um Rat zu fragen. Dies gilt umso mehr bei der Behandlung mit nebenwirkungsreichen Medikamenten und bei einem dringenden Therapiebeginn.
Eigene Laboruntersuchungen für modernste molekulare Diagnostik
Auf dem Gebiet der Arzneimittel-Therapie bieten wir Ihnen mit fachärztlicher Kompetenz der Klinischen Pharmakologie die Überprüfung und Begutachtung der Befunde, der Diagnose und der Medikamentenauswahl an. Mit eigenen Laboruntersuchungen decken wir das gesamte Spektrum der modernen molekularen Diagnostik ab; inklusive Messungen von Arzneimittelspiegeln und genetischer Bestimmung des individuellen Arzneimittelmetabolismus und seinen Wechselwirkungen.
Bei schon bestehender Arzneimittel-Therapie überprüfen wir mit eigenen Laboruntersuchungen die individuell richtige Dosierung, die Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und können Ihnen alternative Präparate vorschlagen.
Wer trägt die Kosten für das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung?
Prinzipiell werden alle Leistungen der ärztlichen Zweitmeinung wie auch die Erstuntersuchung über die Krankenversicherung abgerechnet. Um jedoch die Kosten gering zu halten, sollten alle bereits erfolgten Untersuchungen und alle erhobenen Befunde und eventuelle Gutachten dem Zweitarzt vorgelegt werden. Von welchem Arzt sich der Patient nach dem Einholen von zwei Meinungen behandeln lässt, steht ihm gesetzlich frei!